Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben "H"
EINLEITUNG
Als "Oldtimer" gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (es kommt auf den Tag der ersten Zulassung an). Die Fahrzeuge dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Sie sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht, es gibt allerdings keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen (VB). Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
ZUSTAENDIG
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
VORAUSSETZUNG
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Ausführliche Informationen erhalten Sie im " TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob sie das Fahrzeug zulässt oder nicht.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
ABLAUF
Sie müssen den Antrag auf Zulassung als Oldtimer bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen (VB) wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn sie nicht darauf verzichtet.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung (LL) (HU und AU) und den Zulassungsbezirk versehen. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
UNTERLAGEN
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
-
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein beziehungsweise vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung
- bisherige Kennzeichen
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Versicherungsbestätigung
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (VB), aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen.
In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen " Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen.
Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt " Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
KOSTEN
- je nach Aufwand von 26,80 Euro bis 31,90 Euro
- gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln
Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder oder 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
RECHTSGRUNDLAGE
- § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)